Eine Krankheitsanzeige wird benötigt, wenn ein Schüler wegen plötzlicher Erkrankung oder aus anderen zwingenden, nicht vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht oder einer Schulveranstaltung teilnehmen kann.
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Bitte beachten Sie:
Die schriftliche Krankheitsanzeige ist innerhalb von zwei Tagen vorzulegen. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten das Sekretariat vor 7:45 Uhr über das Fernbleiben ihres Kindes informieren. Am einfachsten funktioniert dies über das Elternportal; es kann jedoch auch ein Telefonanruf erfolgen. E-Mail-Nachrichten werden nicht akzeptiert. Die Schule ist verpflichtet, bei unentschuldigter Abwesenheit weitere Schritte einzuleiten und unter Umständen die Polizeiinspektion Dachau einzuschalten. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall nachzureichen.