Für den Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 des musischen Zweigs sind keine instrumentalen Vorkenntnisse und kein musiktheoretisches Wissen erforderlich. Es können sich also auch Schülerinnen und Schüler anmelden, die noch kein Instrument spielen. Einzige formale Voraussetzung für den Eintritt in den musischen Zweig ist, dass ein Kind in der Grundschule gute oder sehr gute Leistungen im Fach Musik erbracht hat. Da im Übertrittszeugnis in diesem Jahr keine Note im Fach Musik ausgewiesen wird, stellen die Grundschulen auf Anfrage ggf. eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Anmeldung am GMI vorgelegt werden muss.
Entscheidend für den Erfolg eines Kindes im musischen Zweig sind Begeisterung für die Musik, eine einschlägige Begabung, Freude am Lernen eines Instruments und der feste Wille, kontinuierlich zu üben.